Allgemeine Geschäftsbedingungen

Roman Dallamassl Moderation/Training/Coaching/Consulting

Leistungsumfang, Leistungserbringung, Entgelt:
Der Leistungsumfang eines konkreten Moderations-/Trainings-/Coaching- oder Beratungsauftrages wird im Einzelfall zwischen der Roman Dallamassl und dem Auftraggeber vereinbart.
Abrechnung
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach Leistungserbringung entsprechend der Beauftragung. Alle angebotenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer; Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum fällig. Roman Dallamassl behält sich das Recht vor entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen bzw. Akonti zu verlangen. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen Roman Dallamassl von ihrer Pflicht zur weiteren Leistungserbringung befreit.
Vertragsbeendigung, Stornoregelung:
Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des durch die Beauftragung geschuldeten Projekts. Der Vertrag kann aber ungeachtet dessen aus wichtigen Gründen jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Als wichtige Gründe werden insbesondere aber nicht ausschließlich angesehen, wenn
– ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, wie z.B. Verletzung der Informationspflicht, Zahlungsverzug, Verletzung der Urheberrechte von Roman Dallamassl.
– berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners bestehen
– über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Unterbleibt die Leistungserbringung aus Gründen, die der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen sind oder aufgrund der berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Roman Dallamassl, so behält Roman Dallamassl den Anspruch auf Bezahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Bei einem derartigen Unterbleiben der Leistung ab vier Wochen vor der vereinbarten Leistungserbringung werden 50% des vereinbarten Honorars verrechnet, bei einem Unterbleiben der Leistung ab fünf Werktagen vor vereinbarter Leistungserbringung fallen 70% des Honorars an. Werden Aufträge (Moderationen/Training/Coaching/Consulting Termine) durch den Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben, stellt Roman Dallamassl 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung.
Gewährleistung:
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Einschränkung, dass die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach sechs Monaten nach Leistungserbringung erlöschen.

Haftung, Schadenersatz:
Roman Dallamassl haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem schadensbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Schutz des geistigen Eigentums:
Die Urheberrechte an den von Roman Dallamassl und eventuell beauftragten Dritten geschaffene Werke und deren Teile (insbesondere, aber nicht ausschließlich Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Programme, Leistungsbeschreibungen, Skripten und Unterlagen) verbleiben bei Roman Dallamassl und dürfen weder vom Auftraggeber noch Dritten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Roman Dallamassl vervielfältigt oder verbreitet werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung wird ein pauschalierter Schadenersatz von EUR 1.000 vereinbart. Die Geltendmachung eines tatsächlichen, über diesen Betrag hinausgehenden Schadenersatz bleibt davon unberührt.


Geheimhaltung und Datenschutz:

Roman Dallamassl verpflichtet sich, im Rahmen der Datenschutzvereinbarung alle mit der Durchführung eines Auftrages bekannt gewordenen Informationen und Vorgänge vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auf alle Beteiligten (Kooperationspartner) im Rahmen eines Auftrages. Weiterführende Informationen zur Datenschutzvereinbarung finden Sie unter www.romandallamassl.at

Schlussbestimmungen:

Die Beauftragung von Roman Dallamassl erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und Entgeltbestimmungen. Diesen entgegenstehende AGBs, Leistungs- und/oder Entgeltbestimmungen des Auftragsgebers sind ungültig, es sei denn sie werden von Roman Dallamassl ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen, dienlichen und gegebenenfalls diesen entgegenstehenden Informationen und Unterlagen zeitgerecht mit der Aufnahme der Tätigkeit/LeistungvonRoman Dallamasslan Roman Dallamassl bekannt zu geben und zugänglich zu machen. Dies gilt auch für Informationen, Umstände und Unterlagen, die dem Auftraggeber erst nach der Beauftragung bekannt werden. Bei einem Verstoß verpflichtet sich der Auftraggeber schon jetzt die dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ungültig sein sollten oder ungültig werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

Änderungen des Vertrags und dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Roman Dallamassl. Auch das Abgehen von der Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

Auf Streitigkeiten aus Verträgen mit Roman Dallamassl sowie aus den Allgemeinen Geschäftsverbindungen ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträgen ist die Zuständigkeit des für den Unternehmenssitz von Roman Dallamassl sachlich zuständige Gericht vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von Roman Dallamassl.

Mit Roman Dallamassl ist immer das Einzelunternehmen Roman Dallamassl gemeint. Im Sinne der einfacheren Lesbarkeit ist mit „Auftraggeber“ auch immer die „Auftraggeberin“ gemeint.